AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Doppelzimmern und Apartments im Sunny Hotel Straubing, Adresse Hunderdorf 4, 94330 Aiterhofen sowie für alle in diesem Zusammenhang für die Gäste erbrachten Leistungen des Betreibers, der Sunnyhome Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
1.2 Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Betreiber ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Vertragsabschluss
2.1 Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Betreibers der Vertrag (Beherbergungsvertrag) zustande. Es steht dem Betreiber frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind der Betreiber und der Gast. Sofern die Buchung von einem Dritten für den Gast vorgenommen wurde, haftet der Besteller gegenüber dem Betreiber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, an den Gast weiterzugeben.
2.3 Die Überlassung der Doppelzimmer und Apartments erfolgt zu Beherbergungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.

3. Mietdauer und Leistungen
3.1 Die Mietdauer der Doppelzimmer und Apartments des Sunny Hotel Straubing beträgt höchstens 3 Monate (ist entsprechend Ihrer Buchungsbestätigung bindend).
3.2 Der Gast kann kostenpflichtige Zusatzleistungen buchen. Die Zusatzleistungen und deren Beschreibung sind der Website (https://sunnyhotel-straubing.de/) zu entnehmen.

4. An- und Abreisetag
4.1 Das gebuchte Doppelzimmer/Apartment steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat einen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung ab 11:00 Uhr , gegen einen Aufpreis von 15,00€.
4.2 Die Anmeldung (Check-in) des Gastes erfolgt am vereinbarten Anreisetag über ein im Eingangsbereich des Sunny Hotel Straubing befindliches Terminal, ebenso die Abmeldung (Check-out) am vereinbarten Abreisetag. In Notfällen steht dem Gast eine Service-Hotline zur Verfügung.
4.3 Am vereinbarten Abreisetag ist das Doppelzimmer/Apartment bis 11:00 Uhr zu räumen und dem Betreiber zur Verfügung zu stellen.
4.4 Bei verspäteter Räumung und Rückgabe des Doppelzimmers/Apartments gelten folgende Regelungen:
– Für die vertragsüberschreitende Vorenthaltung der Unterkunft bis 18:00 Uhr werden dem Gast 50,00€ als Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt.
– Für die vertragsüberschreitende Vorenthaltung der Unterkunft über 18:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages hinaus, ist der Gast verpflichtet, 100,00€ als Nutzungsentgelt zu zahlen.
– Bei einer Nutzung der Unterkunft wird der volle Übernachtungspreis berechnet.
Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Gast steht es in diesem Fall frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.5 Sollte die Unterkunft für einen anderen Gast ab 15:00 Uhr benötigt werden, gelten folgende Regelungen:
– Der Betreiber verpflichtet sich den Gast zu kontaktieren und ihm eine Frist von 30 Minuten zu gewähren, um das Zimmer/Apartment zu räumen.
– Nach Ablauf der Frist behält sich der Betreiber das Recht vor, die persönlichen Gegenstände an einem von ihm gewählten Ort sicher zu verwahren.
– Der Gast hat dann die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren und seine persönlichen Gegenstände abzuholen.
– Für den entstandenen Mehraufwand behält sich der Betreiber das Recht vor, 250,00€ pauschal in Rechnung zu stellen.
Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Gast steht es in diesem Fall frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5. Preise, Zahlungen
5.1 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise (gemäß Buchungsbestätigung) für die Überlassung des Doppelzimmers/ Apartments und die von ihm gebuchten Zusatzleistungen vor seinem Aufenthalt zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen des Betreibers gegenüber Dritten.
5.2 Kostenpflichtige Zusatzleistungen des Betreibers sind jeweils bei ihrer Buchung im Voraus zu bezahlen.
5.3 Wünscht der Gast eine Verlängerung des Vertrages, ist der Betreiber berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen.
5.4 Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.5 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Betreiber in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt.
5.6 Gerät der Gast gegenüber dem Betreiber mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Gast, auch gestundete oder kreditierte Forderungen, sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von € 10,00 erhoben werden.
5.7 Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Nichtbezahlung der vereinbarten Leistungen, die Unterkunft auf Kosten des Gastes unverzüglich zu räumen. Gegenstände des Gastes werden an einem von ihm gewählten Ort sicher zu verwahren.
Der Gast hat dann die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren und seine persönlichen Gegenstände abzuholen.
Für den entstandenen Mehraufwand behält sich der Betreiber das Recht vor, 250,00€ pauschal in Rechnung zu stellen.
5.8 Der Gast kann gegenüber Forderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

6. Rücktrittsrecht des Gastes
6.1 Für Buchungen, die bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber eine Rückerstattung von 100 %. Innerhalb dieser 14 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber (schriftlich, per E-Mail an straubing@sunnyhotel.de ).
6.2 Nach Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Ziffer 6.1 bedarf ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Zustimmung des Betreibers. Stimmt der Betreiber dem Rücktritt des Gastes nicht zu, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Wird die Unterkunft nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen des Betreibers mit 10 % des vereinbarten Preises pauschaliert, d.h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6.3 Nach einer Rücktrittserklärung des Gastes ist der Betreiber berechtigt, die gebuchte Ressource anderweitig zu vermieten.

7. Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht des Betreibers
7.1 Solange der Gast nach Ziffer 6.1 berechtigt ist, den Vertrag kostenfrei zu stornieren, ist der Betreiber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Leistung vorliegt und der Gast auf Rückfrage des Betreibers unter angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum kostenfreien Rücktritt verzichtet.
7.2 Zahlt ein Gast eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 5.1 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls
• höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Die Unterkunft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gasts, gebucht werden;
• Der Betreiber begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen Ziffer 2.3 (Unter- oder Weitervermietung der Unterkunft oder deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne vorherige Zustimmung des Betreibers) oder eine Überbelegung des Zimmers/Apartments vorliegt.
• die geltende Hausordnung durch den Gast nicht beachtet wird.

7.4 Waren der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung des Betreibers berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
7.5 Bei außerordentlicher Kündigung durch den Betreiber hat der Gast die Unterkunft innerhalb einer Frist von 12 Stunden zu räumen. Die Frist beginnt ab Zugang der schriftlichen Kündigungsbestätigung (E-Mail oder Post).
7.6 Bei einem Rücktritt bzw. einer außerordentlichen Kündigung des Betreibers nach Ziffer 7.2 und 7.3 ist der Betreiber berechtigt, von dem Gast die Bezahlung des vereinbarten Preises zu fordern, sofern der Gast den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

8. Haftung des Gastes
8.1 Der Gast ist verpflichtet, die angemietete Leistung sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen des Betreibers pfleglich und schonend zu behandeln.
8.2 Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Betreiber durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Unterkunft und ihrer Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen des Betreibers.
8.3 Für den Fall der Nichtbeachtung der allgemeinen Brandschutz-Richtlinien, haftet der Gast für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.
8.4 Sollten gemeinschaftliche Waschmaschinen zur Verfügung gestellt werden, ist der Gast verpflichtet, die Waschmaschinen und ggf. Trockner bei einer Nutzung pfleglich zu behandeln und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Geräten und diesbezügliche Reparaturkosten sowie Folgeschäden durch ausdringendes Wasser.
8.5 Das Schließsystem sieht eine Schlüsselkarte vor. Bei Verlust einer Schlüsselkarte wird eine Gebühr von € 10,00 erhoben. Für einen Aufsperrservice außerhalb der Housekeeping Zeiten trägt der Gast die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag von 200,00€.
8.6 Sollten an den Leistungen des Betreibers Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit der Betreiber die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem Betreiber anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.

9. Haftung des Betreibers
9.1 Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
• sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, und
• Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers gleich.
9.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises für eine Übernachtung, jedoch mindestens bis zum Betrag von € 600,00 und höchstens bis zum Betrag von € 3.500,00; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500,00 der Betrag von € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eingebrachter Sachen nicht unverzüglich gegenüber dem Betreiber anzeigt (§ 703 BGB). Vorstehende Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Betreiber oder seinen Leuten verschuldet ist oder es sich um eingebrachte Sachen handelt, die der Betreiber zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme des Betreibers entgegen § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat.
9.3 Soweit dem Gast während seines Aufenthalts ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 9.1 Sätze 2 bis 4.

10. Vertragsstrafe, besondere Hinweise
10.1 Im gesamten Hotelgebäude gilt das Rauchverbot. Das Rauchen ist in allen Zimmern und Apartments untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 250,00 an den Betreiber zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Reinigungs- und Renovierungskosten behält sich der Betreiber vor; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf die entstandenen Kosten angerechnet. Dem Gast steht in diesem Fall der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Zuwiderhandlung stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die der Betreiber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen kann.
10.2 Tiere dürfen vom Gast nur ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung des Betreibers und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung des Betreibers besteht nicht.
10.3 Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Der Betreiber wird die Gegenstände im Übrigen für die Dauer von 12 Monaten aufbewahren.
10.4 Dem Gast ist bekannt, dass in den allgemeinen Bereichen des Hotels eine Videoüberwachung erfolgen kann. Einen Anspruch hierauf hat der Gast jedoch nicht.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft:
DE. Sunnyhome GmbH, Am Ahornhof 1, Schwandorf Sitz der Gesellschaft oder Aiterhofen, Hunderdorf 4 (Ort des Hotels)
11.3 Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft: Sunnyhome GmbH, Am Ahornhof 1, 92421 Schwandorf.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12 Nutzungsbedingungen Internet
12.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
12.2 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
12.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte, ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

Einstellbedingungen für den Parkplatz

1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Einstellbedingungen gelten für die Überlassung von Stellplätzen auf dem Parkplatz des Objekts in Hunderdorf 4 in Aiterhofen (nachfolgend „Parkplatz“) an die Gäste des Automatikhotels Sunny Hotel Straubing (nachfolgend „Gäste“). Die Sunnyhome GmbH als Betreiber des Sunny Hotel Straubing wird nachfolgend als „Betreiber“ bezeichnet.

2 Benutzungsbestimmungen
2.1 Der Gast ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Anweisungen des Personals des Betreibers oder der Objektverwaltung, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
2.2 Es dürfen ausschließlich amtlich zugelassene, haftpflichtversicherte und verkehrstüchtige Personenkraftwagen eingestellt werden.
2.3 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Der Betreiber ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Gastes umsetzen zu lassen. Hierfür kann der Betreiber eine Pauschale berechnen; der Gast kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind. Benutzt der Gast mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist der Betreiber ferner berechtigt, dass ein Entgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen gemäß einer Preisliste zu erheben.
2.4 Jedem Gast wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen und keine Wertgegenstände zurückzulassen.

3 Sicherheits- und Ordnungsvorschriften
3.1 Auf dem Parkplatz darf nur im Schritttempo (max. 6 km/h) gefahren werden. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
3.2 Auf dem Parkplatz sind nicht gestattet:
• die Verwendung von Feuer;
• die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen; das gilt auch für entleerte Betriebsstoffbehälter;
• die lose Aufbewahrung gebrauchter Putzwolle und Lappen;
• das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren;
• die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank bzw. Kraftstoffversorgungssystem;
• das Arbeiten am Fahrzeug, gleich welcher Art einschließlich der Betankung;
• das Hupen sowie sonstige Belästigung durch vermeidbare Geräusche;
• Zweckentfremdung des Parkplatzes durch Radfahrer, Skater, Boarder o.ä.;
• das Einstellen von Kraftfahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb der Gültigkeit dieser Kennzeichen.

4 Haftung des Betreibers
4.1 Der Betreiber übernimmt keine Obhut oder sonstige Fürsorgepflichten für die von dem Gast auf dem Parkplatz eingebrachten Fahrzeuge und sonstige Sachen; der Betreiber übernimmt insbesondere keine Bewachung und keine Verwahrung. Der Betreiber schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung oder Diebstahl eingestellter Fahrzeuge oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus den
Fahrzeugen oder auf bzw. an den Fahrzeugen befestigte Sachen. Dem Gast ist bekannt, dass der Parkplatz allen Gästen des Sunny Hotel Straubing zur Verfügung steht und öffentlich zugänglich ist. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
4.2 Die Haftung des Betreibers bestimmt sich im Übrigen nach Ziffer 9.1 Sätze 2 bis 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Betreibers.
4.3 Der Gast ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug unverzüglich gegenüber dem Betreiber anzuzeigen.

5 Haftung des Gastes
5.1 Der Gast haftet für alle durch ihn selbst, seine Besucher oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, gegenüber dem Betreiber oder gegenüber Dritten schuldhaft verursachte Schäden. Er ist verpflichtet, die von ihm zu vertretenden Schäden unverzüglich und vor Verlassen des Parkplatzes gegenüber dem Betreiber anzuzeigen.
5.2 Ferner haftet der Gast für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen oder Beschädigungen der Parkgarage und des gemieteten Stellplatzes.

6. Zurückbehaltungsrecht, Pfandrecht, Entfernung des Fahrzeugs
6.1 Dem Betreiber stehen wegen seiner Forderungen aus dem mit dem Gast geschlossenen Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Gastes zu.
6.2 Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Gastes vom Parkplatz entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Gastes und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist. Bis zur Entfernung des Fahrzeugs steht dem Betreiber zu ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.
6.3 Der Betreiber ist ferner berechtigt, Fahrzeuge ohne amtliche Zulassung zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dies dem Gast/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs innerhalb einer von Betreiber gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Gast/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Gast/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und abzüglich des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Entgelts gemäß Preisliste.
6.4 Auch bei Gefahr in Verzug ist das Betreiber berechtigt, das Fahrzeug des Gastes aus dem Parkbereich zu entfernen.

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen
7.1 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Betreibers. Diese sind auf der Website unter www.sunnyhotel.de veröffentlicht.